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   BGH, 01.03.1956 - 3 StR 462/55   

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https://dejure.org/1956,1426
BGH, 01.03.1956 - 3 StR 462/55 (https://dejure.org/1956,1426)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1956 - 3 StR 462/55 (https://dejure.org/1956,1426)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1956 - 3 StR 462/55 (https://dejure.org/1956,1426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zlb.de

    Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkürzung der Einkommensteuer - Steuerunerliches Verhalten - Unterbleiben der Veranlagung - Verspätete Veranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BStBl 1956, 441
  • BStBl I 1956, 441
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 16.12.1965 - 2b Ss 23/65
    Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen für den Senat kein Anlass besteht, bewirkt jede Unterlassung, durch welche die Steuerbehörde über das Bestehen oder die Höhe der Steuerpflicht im Unklaren bleibt, eine Verkürzung des Steueranspruchs in objektiver Hinsicht (BGHSt 3 StR 462/55 vom 01.03.1956, zum Teil in BStBl 56 I/441 und JR 56/383 m. Anm. v. Hartung, sowie Hartung a.a.O. § 396 Anm. IV d dd).

    Erst wenn das Finanzamt die Steuern infolge des Fehlens der Erklärung nicht zu der Zeit festsetzt, zu der dies sonst nach dem Gange der Veranlagungsarbeiten der Fall gewesen wäre, tritt die Steuerverkürzung ein (BGH 3 StR 462/55 und 1 StR 448/53, Hartung § 396 Anm. VIII 1 b).

  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    In Steuerstrafverfahren wird er sie nicht selten, z.B. wenn der Angeklagte die steuerpflichtigen Vorgänge nicht aufgezeichnet oder solche Aufzeichnungen nur unvollständig geführt oder beiseitegeschafft hat, gar nicht anders gewinnen können (BGH NJW 1953, 872 Nr. 14; BGH 1 StR 648/54 vom 3. Februar 1955 und 3 StR 462/55 vom 1. März 1956).
  • BFH, 18.03.1970 - I R 176/69

    Anfechtungsklage - Zulässigkeit - Rechtsbehelf - Unrichtige Behandlung -

    Die Bestrafung (als strafrechtliche Folge der Vollendung) hält die ständige Strafrechtsprechung auch bei Steuerhinterziehung durch Unterlassen für zulässig (Urteil des BGH 3 StR 462/55 vom 1. März 1956, BStBl I 1956, 441; Urteil des OLG Hamburg 2b Ss 23/65 vom 16. Dezember 1965, NJW 1966, 843); dies wird vom Steuerpflichtigen auch nicht bestritten.
  • BFH, 07.11.1973 - I R 92/72

    Angestellter - Strafbare Handlung - Objektive Steuerverkürzung - Dienstherr -

    Das gilt nicht nur für die Erfüllung des Tatbestands echter Unterlassungsdelikte, wie z. B. hinsichtlich der Steuerverkürzung durch Nichtabgabe einer Steuererklärung (BGH-Urteil vom 1. März 1956 3 StR 462/55, BStBl I 1956, 441), sondern auch dann, wenn im Rahmen eines Unterlassungsdelikts die Verpflichtung besteht, zum Schutze eines gefährdeten Rechtsguts tätig zu werden.
  • BGH, 17.07.1979 - 5 StR 410/79

    Zeitpunkt des Erfolges der Steuerverkürzung bei unterbliebener Steuerfestsetzung

    Das ist der Zeitpunkt, in dem nach dem Gang der Veranlagungsarbeit die Veranlagung des Beschwerdeführers - wie die der anderen Steuerpflichtigen - beendet gewesen wäre (BGH, Urteile vom 9. Oktober 1953 - 1 StR 448/53 - und vom 1. März 1956 - 3 StR 462/55 -, BStBl. 1956 I 441; BFH BStBl. 1970 II S. 556, 558; Franzen-Gast-Samson, Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 370 AO 1977 Rn. 24, 33; Erbs-Kohlhaas-Meyer, Strafrechtliche Nebengesetze, § 370 AO 1977, Anm. 9 c, bb).
  • BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter kann aber, wenn andere Mittel zur Erforschung des Sachverhalts versagen, den (Mindest-)Umfang der strafbaren Beteiligung eines Angeklagten auch auf Grund einer Schätzung feststellen und so zu voller Schuldüberzeugung kommen (vgl BGHSt 5, 352 f; 1 StR 159/51 vom 9.10.1951; 3 StR 462/55 vom 1.3.1956).
  • BGH, 10.11.1959 - 5 StR 319/59

    Rechtsmittel

    Mit ihnen steht insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. März 1956 - 3 StR 462/55 - im Einklang.
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